Brüssel, 27. Januar 2026 – Das MCC Brüssel begrüßt das entscheidende Urteil des französischsprachigen Gerichts erster Instanz in Brüssel, das die Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode unmissverständlich für ihren rechtswidrigen Versuch verurteilt, die National Conservative Conference (NatCon) am 16. und 17. April 2024 zu verhindern.

Dieses Urteil folgt auf zwei frühere Entscheidungen des Staatsrats aus dem Jahr 2024, die beide in äußerster Dringlichkeit und in der Sache gefällt wurden. Mit dem heutigen Urteil haben sich die französisch- und niederländischsprachigen Justizbehörden Belgiens nun einhellig für die Verteidigung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Versammlung ausgesprochen – ein seltener und bedeutender institutioneller Konsens in der belgischen Verfassungslandschaft.

Eine deutliche und sorgfältige Ablehnung der Zensur

In einer ausführlichen 26-seitigen Entscheidung wies das Gericht alle von der Gemeinde vorgebrachten Verfahrensbeschwerden und formalen Argumente zurück, von denen viele offenbar in der Absicht vorgebracht worden waren, eine Entscheidung in der Sache zu verzögern oder zu behindern. Nach einer gründlichen Prüfung schloss sich das Gericht ausdrücklich der niederländischsprachigen Kammer des Staatsrats an.

Der Gerichtshof bekräftigte, dass die Behörden nicht nur die Pflicht haben, missbräuchliche oder indirekte Einschränkungen der Grundfreiheiten zu unterlassen, sondern auch die positive Verpflichtung, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um deren friedliche Ausübung zu gewährleisten – unabhängig von den Ideen, die bei einer rechtmäßigen Veranstaltung zum Ausdruck gebracht werden.

Das Gericht stellte fest, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt wurde. Anstatt die zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Ressourcen zu bewerten und einzusetzen, entschied sich die Gemeinde für ein pauschales Verbot, ohne dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die öffentliche Ordnung nicht gewährleistet werden konnte. Die Entscheidung stellt daher einen rechtswidrigen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte dar.

Eindeutig festgestellte Verantwortung

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Verbot eine zivilrechtliche Schuld darstellte, die es direkt dem Bürgermeister von Saint-Josse-ten-Noode, Herrn Emir Kir, zurechnete. Die Gemeinde wurde zur Zahlung eines symbolischen Schadenersatzes in Höhe von einem Euro verurteilt, der den durch die Verletzung der Grundrechte von MCC verursachten immateriellen Schaden sowie die Verfahrenskosten widerspiegelt.

Während die Schadensersatzsumme zwar nur symbolisch ist, ist es das Gerichtsurteil jedoch nicht. Das Gericht hat ausdrücklich das Vorliegen eines immateriellen Schadens und die Rechtswidrigkeit des fraglichen Verhaltens anerkannt. Das Urteil legt eindeutig die Verantwortung fest und schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Fälle.

Kein „Heckler’s Veto” („Veto durch Zwischenrufer”) nach belgischem Recht

Entscheidend war, dass das Gericht das Argument zurückwies, potenzielle Proteste oder allgemeine Sicherheitsbedenken könnten ein Verbot rechtfertigen. Es bestätigte, dass das Fehlen jeglicher Hinweise auf Gewalt im Zusammenhang mit der Veranstaltung selbst bedeutete, dass die Behörden verpflichtet waren, die Konferenz zu schützen und nicht zu unterbinden. Damit hat das Gericht die Logik eines „Heckler's Veto“ („Veto durch Zwischenrufer”) zurückgewiesen und bekräftigt, dass die Gefahr von Störungen durch Dritte nicht dazu benutzt werden darf, rechtmäßige Meinungsäußerungen in einer demokratischen, rechtsstaatlichen Gesellschaft zu unterbinden.

Eine Entscheidung mit nachhaltiger Wirkung

Der Versuch, NatCon zu zensieren, erregte weltweite Aufmerksamkeit und wurde von Medien, Rechtsexperten und politischen Führern, darunter auch dem damaligen belgischen Premierminister Alexander De Croo, heftig kritisiert. Das heutige Urteil bestätigt, dass diese Bedenken rechtlich und verfassungsrechtlich gerechtfertigt waren.

Frank Furedi, Geschäftsführer von MCC Brüssel, kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Dieses Urteil ist von historischer Bedeutung. Es bestätigt, dass öffentliche Behörden nicht nur die Pflicht haben, die Meinungsfreiheit zu tolerieren, sondern sie auch aktiv zu schützen. Was dieses Urteil besonders bedeutsam macht, ist, dass sowohl französischsprachige als auch niederländischsprachige Gerichte in Belgien nun zu dem gleichen Schluss gekommen sind: Zensur hat, selbst wenn sie als administrative Notwendigkeit getarnt ist, in einer demokratischen Gesellschaft, die auf der Rechtsstaatlichkeit beruht, keinen Platz.“

Yohann Rimokh, Anwalt des Mathias Corvinus Collegium Alapítvány, fügte hinzu: „Diese Entscheidung ist sehr mutig; sie wurde von einem Richter der neuen Generation französischsprachiger Richter unterzeichnet. Das Gericht hat die vorgelegten Fakten und Argumente sehr gründlich geprüft. Das Verhalten der Gemeinde wurde einstimmig verurteilt, in einem Land, in dem Einstimmigkeit normalerweise nicht existiert. Es ist lange her, dass Belgien einen solchen Kampf zur Verteidigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit erlebt hat. Das MCC verdient Lob für seinen Mut und seine Beharrlichkeit.“

Das MCC Brüssel begrüßt die Tatsache, dass dieser Fall Klarheit und Konvergenz in der institutionellen Landschaft Belgiens geschaffen hat. Die Botschaft ist nun unmissverständlich: Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit werden geprüft und verurteilt – sowohl in den Sprachgemeinschaften als auch auf allen gerichtlichen Ebenen.

„Dieses Urteil stärkt die Rechtsstaatlichkeit in Belgien und schafft einen wichtigen Präzedenzfall für die Zukunft“, fügte Furedi hinzu. „Es stellt sicher, dass kontroverse Ideen nicht einfach deshalb zum Schweigen gebracht werden können, weil sie Widerstand hervorrufen.“