Die Wissenschaftsfreiheit ist – neben der Pressefreiheit und der freien Meinungsäußerung – im Art. 5 des deutschen Grundgesetzes, in der Grundrechtecharta der Europäischen Union sowie im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen verankert.
Nichtsdestotrotz wird heutzutage oft über die Grenzen der Wissenschaftsfreiheit, die nur mit Rückgriff auf die Rechtsordnung zu definieren sind, diskutiert. Vor diesem Hintergrund muss die Wissenschaft also im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem Grundrechtsschutz und dem Strafrecht politisch und moralisch „korrekt“ sein. Dagegen sind weitgehende Versuche der gesellschaftlichen, etwa politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ideologischen Einflussnahme, Sanktionierung und Diskreditierung ebenso populär wie problematisch. Wo liegen jedoch die Grenzen der Wissenschaftsfreiheit und wer bestimmt diese? Warum wird in Deutschland trotz Verankerung im Grundgesetz mehr und mehr darüber gestritten? Zur gemeinsamen Erörterung dieser Fragen lud das Deutsch-Ungarische Institut für Europäische Zusammenarbeit am Mathias Corvinus Collegium Dr. Sandra Kostner, Geschäftsführerin des Masterstudienganges „Interkulturalität und Integration” der PH Schwäbisch Gmünd, Initiatorin und Vorsitzende des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit zum MCC Podcast.