Drei Monate nach dem Wahlsieg von Péter Magyar soll der amtierende Staatspräsident Tamás Sulyok mithilfe einer skurillen Gesetzesnovelle seines Amtes enthoben werden. Steuert Ungarn auf eine veritable Verfassungskrise zu?
Am Montagabend um 18.19 Uhr war es so weit: 139 Abgeordnete der regierenden Tisza-Partei votiertenfür die Vorlage der Regierung, sechs Abgeordnete der rechtsnationalen „Mi Hazánk“ stimmten dagegen,Fidesz und KDNP waren aus Protest der Sitzung ferngeblieben. Noch am selben Abend wurde dieGrundgesetznovelle von Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer gegengezeichnet und zurAbzeichnung an den Staatspräsidenten gesandt. Dieser hat seither fünf Tage Zeit, um seine eigeneAbsetzung zu unterschreiben.
Es ist fraglich, welche Richtung der Präsident einschlägt. Prinzipiell stehen ihm vier Optionen offen:Entweder unterzeichnet er ohne Wenn und Aber, tritt vom Posten mit unmittelbarer Wirkung zurück,schickt die Vorlage zur Prüfung an das Verfassungsgericht oder bleibt untätig.
Wie kam es dazu?
Der heute Siebzigjährige war Anfang 2024 ins Amt gekommen, nachdem Staatspräsidentin Katalin Novákaufgrund einer von ihr vorgenommenen Begnadigung eines Mannes zurücktreten musste, der wegenversuchter Strafvereitelung in einem Pädophilenfall zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteiltworden war. Dieser Fall sorgte auch international für großes Aufsehen und erschütterte das Image desbürgerlichen Lagers um Fidesz nachhaltig. Auch Judit Varga musste ihre Spitzenkandidatur für dieEuropawahlen aufgeben. Sie hatte als damalige Justizministerin diese umstrittene Begnadigung trotzeines gegenteiligen Rechtsverständnisses gegengezeichnet.
Diese beiden Rücktritte prominenter Fidesz-Frauen waren auch der konkrete Anlass für Péter Magyar,die politische Bühne zu betreten. Pikant an der Angelegenheit war, dass Varga zu jenem Zeitpunktbereits die Ex-Frau von Péter Magyar war. Dieser war über die Schattenseiten der Machtausübung vonFidesz bestens im Bilde. Die damalige Parlamentsmehrheit von Fidesz betrieb Schadensbegrenzung:Man wollte unbedingt wieder einen gestandenen Juristen zum Staatspräsidenten küren, dem ein solcherschwerwiegender Lapsus wie die verkorkste Begnadigung wohl kaum unterlaufen würde.
Hierfür bot sich ein bestens vernetzter, deutsch sprechender Jurist erster Güte an, nämlich derPräsident des Verfassungsgerichts: Tamás Sulyok. Dieser hatte sein Amt schon seit 2016 inne und fi elnicht durch große regierungskritische Grundsatzentscheidungen auf. Sulyok wurde zum siebtenPräsidenten gewählt und trat sein Amt im März 2024 an. Das reguläre Mandat endet nach Ablauf einerfünfjährigen Periode im Jahr 2029.
Auch in dieser Funktion vermied es Sulyok, sich zu sehr mit den Regierenden anzulegen. Dies war abernicht in erster Linie einer ideologischen Nähe zur Regierungspartei geschuldet, deren Mitglied er niewar, sondern dem loyalen Selbstverständnis Sulyoks als treuer Staatsnotar. Auch mit der neuenRegierung von Péter Magyar würde Sulyok problemlos zusammenarbeiten. Mehrfach bekräftigte er,dass seine Amtsausübung strikt unpolitisch sein müsse. Genau an diesem Punkt setzten nun die Attacken von Péter Magyar an: Mehrfach kritisierte dieser denStaatspräsidenten dafür, sich nicht öffentlich zu diversen politischen Vorgängen in Ungarn geäußertund damit dem Ansehen des Amtes geschadet zu haben. Er hätte – so Magyar – bei verschiedenstenAnlässen die Pfl icht gehabt, sich als Garant der nationalen Einheit zu Wort zu melden undbeispielsweise Reden und Aktionen der Vorgängerregierung zu monieren. Genannt wurden etwa eine überaus rabiate Rede von Viktor Orbán über seine politischen Gegner, diedieser als „Wanzen“ bezeichnete, oder die von Péter Magyar als Lügenpropaganda entlarvtenukrainekritischen Regierungsplakate der Vorgängerregierung. Damit hätte Sulyok in der Lesart derTisza-Partei Vertrauen verspielt und sich als „unwürdig“ erwiesen. Péter Magyar bezeichnete ihnmehrfach als eine „Marionette des Orbán-Regimes“. Zudem sei zu befürchten, dass Sulyok wichtigeReformen blockieren könnte.
Mehrfache Demütigungen
Dass Sulyok nach einem Regierungswechsel Probleme bekommen würde, konnte man schon ahnen. ImWahlkampf kündigte der Chef von Tisza immer wieder an, dass Sulyok im Falle seines Wahlsieges seinAmt räumen müsse. Die Wähler hätten auch in diesem Bewusstsein für Tisza votiert, so dieArgumentation. Auch nach aktuellen Erhebungen denken etwa 60 Prozent der Wähler, dass derStaatspräsident zurücktreten müsste. Damit seien die Schritte zu seiner Absetzung demokratischlegitimiert. Bereits letztes Jahr wurde er in der Publizistik als ein „Pupsbeutel“ bezeichnet, eineVerunglimpfung, die der so Geschmähte aber gelassen hinnahm.
Bereits am Wahlabend, am 12. April, machte Péter Magyar klar, dass er vom Staatspräsidenten nicht nurden sofortigen Regierungsauftrag einfordere, sondern auch dessen unmittelbar darauffolgendenRücktritt. Am 15. April wurde ihm dieser Auftrag von Sulyok persönlich anstandslos erteilt. Auch hierdrängte ihn Magyar zum Rücktritt. Sulyok ließ sich wohl zum Schein auf das Spiel ein, erklärte, dass erdies überdenke, und erkundigte sich auch nach den Formalitäten eines solchen Rücktritts.
Da aber nichts passiert war, kam es bei der Eröffnungssitzung des Parlaments am 9. Mai zu einerweiteren öffentlichen Schelte durch den gerade erst ins Amt gewählten Ministerpräsidenten – imBeisein des Staatspräsidenten, der den frenetischen Applaus für die an ihn gerichteteRücktrittsforderung nur mit einem müden Lächeln quittierte. Hierbei wurde ihm als Frist der 31. Maigesetzt.
Die beispiellosen Demütigungen gingen indes weiter: Bei der Ernennung der neuen Minister am 12. Maidurfte Sulyok nicht mit auf das Bild. Nach Ablauf der Frist suchte ihn der Ministerpräsident am Morgendes 1. Juni mit seiner Justizministerin ungefragt und kurzfristig auf, um ihm abermals die Demissionnahezulegen. Doch Sulyok blieb hart. Der Ministerpräsident erklärte kurzerhand, dass er die AbsetzungSulyoks auf einem seiner Ansicht nach rechtsstaatlichen Wege betreiben und das offi zielleAmtsenthebungsverfahren nicht anwenden würde.
Die Gegenoffensive
Bereits kurz vorher war bekannt geworden, dass Tamás Sulyok die beim Europarat angesiedelteEuropäische Kommission für Demokratie durch Recht (kurz: „Venedig-Kommission“) anrief, um eine –rechtlich nicht bindende – Stellungnahme in seinem Fall einzuholen. Die Venedig-Kommission wurde1990 gegründet und nimmt in den mittel- und osteuropäischen Transformationsländern bei derStärkung demokratischer Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit sowie im Bereich derMenschenrechte eine wichtige Stellung ein. Als konsultatives Gremium kann sie Empfehlungen abgeben.Ihre 61 Mitglieder sind Fachleute für Verfassungs- und Völkerrecht und genießen international einehohe Reputation.
Besonders pikant ist, dass die Kommission im Falle Ungarns insbesondere in Fragen der großenUmgestaltungen des öffentlichen Rechts ganze 27 Mal tätig geworden war. Sie kritisierte wesentlichediesbezügliche Entscheidungen der Regierung von Viktor Orbán und wurde von den damaligenMachthabern diesbezüglich mit dem Vorwurf der Einseitigkeit überzogen. Nun soll ausgerechnet diesesGremium für eine Befriedung der Streitenden sorgen? Selbst Fidesz-Sympathisanten fehlt der Glaube,dass die Venedig-Kommission das adäquate Mittel zur Lösung des Problems sein könnte. Sie wird aberwohl keine Rolle mehr spielen: Am Tag der umstrittenen Grundgesetznovelle erklärte man dort, dieAngelegenheit Sulyok nicht mehr im Eilverfahren, sondern auf der nächsten regulären Sitzung imOktober behandeln zu wollen. Zu jenem Zeitpunkt wird der Präsident aber wohl nicht mehr im Amt sein.
Es gibt jedoch einen juristischen Präzedenzfall: Vor 14 Jahren wurde der damalige Präsident desObersten Gerichtshofes durch die Regierungsmehrheit von Viktor Orbán aus dem Amt entfernt. AndrásBaka ließ damals an seiner regierungskritischen Haltung keine Zweifel. Zum 1. Januar 2012 trat das neueGrundgesetz in Kraft, in dessen Übergangsbestimmungen seine Absetzung ausgesprochen wurde.Rechtstechnisch bediente man sich dabei eines Kniffs: Name und Kompetenzen des Gerichtshofeswurden umgestaltet, die Anforderungen an das Amt so defi niert, dass Baka dafür nicht mehr infragekam.
Die „Lex Baka“ kam vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo der so Demissionierteschlussendlich Recht bekam. Die Tisza-Mehrheit bedient sich also sehr ähnlicher Methoden wie diedamalige Fidesz-Mehrheit, um unliebsame Personen in Spitzenämtern loszuwerden. Konkreterechtliche Verfehlungen konnten weder Baka noch Sulyok vorgeworfen werden. Eine Verfassungskriselöste der Abgang von Baka aber dennoch nicht aus. Bei Sulyok könnte es anders sein, zumal demStaatspräsidenten mittlerweile eine ungleich größere Rolle zukommt und Sulyok immer mehr zurGallionsfi gur eines zwar schwindenden, aber immerhin noch vorhandenen Fidesz-Lagers geworden ist.Auch der Versuch Sulyoks, das Verfassungsgericht vorzeitig anzurufen, scheiterte, weil sich genügenddortige Richter für befangen erklärten und dieser Weg damit verschlossen blieb.
Was kommt jetzt?
Nunmehr stehen dem Präsidenten vier Möglichkeiten offen: Entweder gibt er auf oder kämpft weiter.Beide Szenarien haben jeweils eine Handlungsalternative. Hierfür hat Tamás Sulyok eineverfassungsgemäße Frist von fünf Tagen. Er kann die Novelle abzeichnen und damit seine eigeneDemissionierung billigen oder gleich direkt zurücktreten. Wenn er standhaft bleibt, so kann er dasVerfassungsgericht anrufen oder aber untätig bleiben. Die beiden ersten Optionen scheiden aus. Nochvor einigen Tagen erklärte Sulyok, dass er nicht an Rücktritt denke und auch die diesbezüglichenHandlungen der Regierung als einen Angriff auf Rechtsstaat, Demokratie und Gewaltenteilung sehe.Wiederholt ließ er verlautbaren, dass er als Präsident keine politische Funktion habe und sich hieranauch messen lassen wolle. Er habe als Staatspräsident aber eine Funktion der „Checks and Balances“.
Péter Magyar hat wiederholt erklärt, dass Fidesz dem Staatspräsidenten den Rücktritt verboten und dieEingabe an das Verfassungsgericht vordiktiert habe. Die bisherigen Verlautbarungen legen den Schlussnahe, dass Sulyok erneut beim Gericht vorstellig wird. Dieses kann aber nur die formale, nicht diematerielle Rechtmäßigkeit der Novelle überprüfen. Diese Prüfungsvariante wurde vor einigen Jahrenabgeschafft, um Urteile des Verfassungsgerichts gegen Grundgesetzänderungen auszuhebeln.
Nun kann also das von Fidesz selbst geschaffene Instrumentarium der heute regierenden Tisza helfen.Von Menschenrechtsorganisationen wie dem Helsinki-Komitee oder Amnesty International wirdvorgebracht, dass auch Sulyok ein Recht auf ein faires Verfahren habe, was wiederum nur durch dasoffi zielle Amtsenthebungsverfahren gewährleistet sei. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts istvorerst nicht abzusehen. Erklären sich einige Richter wiederum für befangen, oder wollen sie dieEingabe aufgrund des materiellen Prüfungsverbots gar nicht erst zur Entscheidung bringen?
Péter Magyar erklärte gleich vorsorglich, wie er auf die Handlungsoption „Untätig bleiben“ desStaatspräsidenten reagieren würde, nämlich mit der Einleitung des offi ziellenAmtsenthebungsverfahrens. In diesem Sinne hätte er dem Präsidenten in der Tat einen justiziablenVorwurf zu machen: Durch Untätigkeit wäre der Präsident seinen Pfl ichten zur Abzeichnung derGesetze nicht nachgekommen, was die Grundlage des offi ziellen Amtsenthebungsverfahrens bildenwürde.
Bei Einleitung eines solchen Verfahrens durch eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments würden dieBefugnisse des Präsidenten unmittelbar auf die Parlamentspräsidentin übergehen, die ohne Weiteressofort das fragliche Gesetzespaket vom 13. Juli unterzeichnen würde. Damit wäre Sulyok seines Amtesenthoben, ohne dass es auf die Weiterbetreibung des Verfahrens durch das Verfassungsgericht, dashierüber mit Zweidrittelmehrheit entscheidet, ankäme. Das Amtsenthebungsverfahren wäre nachdiesem Szenario sofort zu beenden, da es gegenstandslos werden würde.
Fazit
Es ist davon auszugehen, dass sich der Staatspräsident an das Verfassungsgericht wendet. Damit machter sich nicht zum Gegenstand eines Amtsenthebungsverfahrens und kann seine eigene Abberufung zwarverzögern, doch nicht ganz verhindern. Die Entscheidung des Gerichts ist fraglich. Die Annahme ist nicht ganz fernliegend, dass die dortigen Richter sich in dieser diffi zilen, präzedenzlosen Angelegenheitnicht allzu sehr exponieren wollen. Eine wie auch immer geartete salomonische Lösung fällt selbstkreativen Verfassungsjuristen wohl kaum ein.
Ob die Causa Sulyok genug Material für eine veritable Verfassungskrise liefert, kann zum gegenwärtigenZeitpunkt noch nicht entschieden werden. Wahrscheinlicher ist der Fall, dass das Verfassungsgerichtdie Novelle durchwinkt, Sulyok abgesetzt und ein Nachfolger präsentiert wird. Nach Bekundungen vonPéter Magyar muss dies eine Person sein, die die Einheit der Nation verkörpert und die auch von derparlamentarischen Opposition gut wählbar sei. Sulyok könnte dann in Straßburg klagen und würde wohlJahre später auch Recht bekommen, vergleichbar mit András Baka.
Ob ein solcher Burgfrieden mit der Opposition aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der erhitzten undemotionalen Debatte überhaupt möglich ist, erscheint unwahrscheinlich. Die Fronten haben sichverhärtet. Viktor Orbán erklärte vorsorglich, dass seine Fidesz die Legitimität eines derart ins Amtgekommenen neuen Staatspräsidenten anzweifeln werde.