Am Abend des 7. Dezembers veranstaltete das MCC-Bildungszentrum in Békéscsaba eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Souveräner Staat - Souveräne Intellektuelle: Ungarn in der Europäischen Union”. Bei der Veranstaltung sprachen Prof. Dr. István Varga und Dr. Ákos Mernyei vom Zentrum für Privatrecht am MCC mit Dr. Bence Bauer, Direktor des Ungarisch-Deutschen Instituts, über die verschiedenen Facetten von Souveränität.

Zu Beginn begrüßte Monika Mittag, Direktorin des MCC-Bildungszentrums in Békéscsaba, die knapp 30 Gäste und stellte die Diskutanten vor. Das Gespräch begann mit der Erörterung der Frage, welche Rolle der Begriff der Souveränität in der Politik der ungarischen Regierung in den letzten zehn Jahren eingenommen hat. Mernyei sah in der Wirtschaftskrise 2008/2009 eine große Herausforderung für die Souveränität Ungarns, da die ökonomischen Zerwürfnisse das Land in Abhängigkeiten zu bringen drohten. Der ungarischen Wirtschaftspolitik nach 2010 zum Dank hatte man jedoch die Stabilisierung des Staatshaushaltes erzielt, fügte Mernyei hinzu, und sei im Folgenden von Abhängigkeiten vom Ausland – wie im Falle von Griechenland – verschont geblieben. Diese gewisse Austerität heißt auch im juristischen Sinne, souverän zu sein, setzte Professor Varga fort. In der globalisierten Welt scheint die souveräne Jurisdiktion eines Staates zunehmend von Interferenzen, die von außerhalb kommen, relativiert zu werden. Bence Bauer zufolge ist der im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition verfasste Anspruch, in Europa vermeintliche rechtstaatliche Normen mit dem Ziel der Errichtung eines europäischen Superstaates durchzudrücken, ein Beispiel für eine solche Interferenz. Für die Auffassung in Ostmitteleuropa, dass der souveräne Nationalstaat kein Auslaufmodell sei, habe man im Westen des Kontinents jedoch kaum Verständnis. Insbesondere die politische Praxis der europäischen Institutionen hinsichtlich der Migration habe gezeigt, dass die EU ihre Kompetenzen weit überschritten habe, so Mernyei. In den vergangenen Jahren habe die EU die ihr übertragenen Rechte, die dem nationalen Recht gegenüber Vorrang haben, weit ausgedehnt und sich sozusagen selbstermächtigt, führte Varga weiter aus. Dies widerspreche jedoch dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, wonach die EU nur dann Rechtsnormen erlassen darf, wenn sie durch die Verträge dazu explizit ermächtigt ist. Zudem hat schon eine Reihe von Entscheidungen nationaler Verfassungsgerichte dieses Prinzip bestärkt, betonte Varga.

Inspiriert von den eingeworfenen Meinungsbeiträgen und Fragen der anwesenden Gäste tangierte die Diskussion auch die Aspekte von kultureller Souveränität sowie verschiedene Gesichtspunkte rund um die Energie- und Klimapolitik.

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion wurde die Runde informell im Rahmen eines Empfanges fortgesetzt.