Am 13. Juli 2026 verabschiedete die Ungarische Nationalversammlung die 17. Verfassungsnovelle mit weitreichenden politischen Folgen für das politische System des Landes. Die Novelle war im Vorfeld kontrovers diskutiert und kritisiert worden, und die neue Tisza-Regierung sah sich wiederholt dem Vorwurf ausgesetzt, sich der Methoden der Vorgängerregierung zu bedienen oder diese sogar noch zu übertreffen. Denn das Gesetzespaket umfasst verfassungsrechtlich fragwürdige Maßnahmen, darunter die vorzeitige Absetzung des amtierenden Staatspräsidenten mit einem einzigen Satz oder auch die Aufstellung eines Nationalen Amtes für Vermögensschutz und -rückgewinnung mit der Staatsanwaltschaft ähnlichen Kompetenzen. Kritiker befürchten, dass das Nationale Amt für Vermögensschutz und -rückgewinnung politisch instrumentalisiert und vor allem gegen Vertreter früherer Regierungen eingesetzt werden könnte. Zudem bestehen Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere darüber, ob das Amt unabhängig arbeitet und einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterliegen wird. Auch die geplante rückwirkende Überprüfung vergangener Entscheidungen könnte zu Rechtsunsicherheit führen.

Zudem wurde bestimmt, dass Politiker nur maximal für drei Legislaturperioden, also zwölf Jahre, Abgeordnete sein dürfen. Dies führte sogleich zu persönlichen Konsequenzen bei der Fidesz-Fraktion: Der bisherige Fraktionsvorsitzende Gergely Gulyás trat von seinem Amt zurück, da er bei der kommenden Wahl nicht erneut für die Ungarische Nationalversammlung kandidieren dürfte. Sein Amtsnachfolger wird János Boka, der langjährige Minister für Europaangelegenheiten der Fidesz-KDNP-Regierung, der derzeit seine erste Legislatur als Parlamentarier ausübt. Die neuen, auch rückwirkend angewandten Amtszeitbeschränkungen treffen insbesondere die bisherigen Regierungsparteien sowie die derzeit nicht im Parlament vertretene „Altopposition“. Durch diese Maßnahmen festigt die Tisza-Partei ihre eigene Position bei gleichzeitiger Schwächung der Opposition durch rechtliche und administrative Hürden. Bereits die Mitte Juni in Kraft getretene frühere 16. Novelle sah vor, dass die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf zwei Legislaturperioden, also acht Jahre, beschränkt wird. Von dieser Beschränkung ist in Ungarn derzeit eine einzige Person betroffen – Viktor Orbán.

Zudem sieht die Verfassungsnovelle eine Senkung der Altersgrenze für das Amt des Verfassungsrichters vor. Damit müssen vier Verfassungsrichter ihren Hut nehmen, unter anderem der Präsident des Gerichts. Mit Csaba Hende scheidet ein weiterer Richter aus, da er nachträglich seine Position aufgrund einer bereits bestehenden Bestimmung verliert, die als Amtsvoraussetzung die Wählbarkeit als Abgeordneter voraussetzt. Da er schon mehr als 12 Jahre Abgeordneter war, erlischt diese Wählbarkeit nun rückwirkend. Damit kann die Tisza von Péter Magyar auf einen Schlag fünf neue Verfassungsrichter (von 15) in das Gremium bestellen. Andere Teile der Regelung umfassen die Verminderung der Zahl der Kardinalgesetze, die Ausweitung der Rechte des Verfassungsgerichts, die Aufhebung der Vetomöglichkeit des Budgetrats in Haushaltsfragen oder die Umbenennung von regionalen Selbstverwaltungskörperschaften, sind also weniger gravierend oder umstritten.

Verabschiedet wurde die Vorlage mit 139 Stimmen der regierenden Tisza-Partei. Die Fraktionen der Fidesz und KDNP waren aus Protest der Sitzung ferngeblieben, die sechs Abgeordneten der rechtsnationalen „Mi Hazánk“ stimmten dagegen. Noch am selben Abend wurde die Grundgesetznovelle von Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer gegengezeichnet und zur Abzeichnung an den Staatspräsidenten gesandt. Dieser unterzeichnete schließlich nach fünf Tagen fristgerecht seine eigene Amtsenthebung, da er seine rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Maßnahmen der neuen Regierung anzugehen, als erschöpft betrachtete. Trotzdem blieb Sulyok in seiner Aussage klar: „Mit meiner Absetzung endet der demokratische Rechtsstaat.“

Kritik am Vorgehen der Regierung wird dabei nicht nur aus fidesz-nahen oppositionellen Kreisen, sondern zunehmend auch aus in der Vergangenheit fidesz-kritischen Kreisen und den Reihen der Tisza-Sympatisanten selbst laut. So kritisierten beispielsweise sowohl Amnesty International als auch das Ungarische Helsinki Komitee öffentlich die Absetzung des Staatspräsidenten mit Hilfe einer Verfassungsänderung. Sulyok selbst hatte sich im Vorfeld der Verfassungsänderung hilfesuchend an die Venedig-Kommission gewandt. Eine Delegation der Venedig-Kommission reiste Anfang Juli Budapest, wo sie auch gesonderte Gespräche mit Tamás Sulyok und Péter Magyar führte. Obwohl zunächst von einem beschleunigten Verfahren die Rede war, verschob das Gremium die offizielle Anhörung in dieser Angelegenheit und die Verabschiedung einer Stellungnahme schließlich auf Oktober und damit auf einen Zeitpunkt, bei dem bereits Fakten geschaffen und der Staatspräsident vorzeitig aus dem Amt entfernt wurde. Die Fidesz rief im Vorfeld zu Solidaritätsbekundungen mit Staatspräsident Sulyok auf und stellte die Legitimität des neuen Staatspräsidenten und der von ihm unterzeichneten Gesetze in Frage.

Mit der Absetzung Sulyoks übt die Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthofer bis zur Wahl eines neuen Staatspräsidenten auch das Amt der Staatspräsidentin aus. Die Frist für die Wahl endet am 20. August 2026. Derzeit erscheint jedoch unklar, wie die Regierung diesen zeitlichen Rahmen einhalten möchte, da zwischen dem 10. und 20. August eine Sommerpause vorgesehen ist. Zudem ist es der Tisza bislang nicht gelungen, einen Kandidaten aufzustellen, nachdem die ungarische Schachspielerin Judit Polgár eine Nominierung abgelehnt hatte. Es erscheint daher nicht ausgeschlossen, dass die derzeitige Parlamentspräsidentin und Interimsstaatspräsidentin Ágnes Forsthofer zur neuen Staatspräsidentin Ungarns gewählt werden könnte. Dies gilt insbesondere, da sie auch in den Reihen der Opposition ein hohes Ansehen genießt und in der politisch aufgeheizten Lage bereits in ihrer bisherigen Funktion als Parlamentspräsidentin durch versöhnliche und konziliante Töne aufgefallen ist.