Der ungarische Öl- und Gaskonzern Mol geht juristisch gegen den ungarischen Staat vor. Das Unternehmen fordert die Rückzahlung von insgesamt 126 Milliarden Forint im Zusammenhang mit der seit 2023 erhobenen CO₂-Quotensteuer. Ein entsprechender Erstattungsantrag, den Mol und mehrere betroffene Tochtergesellschaften im April 2026 bei der Nationalen Steuer- und Zollbehörde (NAV) eingereicht hatten, war von der Behörde abgelehnt worden. Nun hat der Konzern Klage bei den zuständigen Gerichten erhoben. Ziel ist es, die ablehnenden Bescheide der NAV aufheben zu lassen und die Steuerbehörde zur Durchführung eines neuen Verfahrens zu verpflichten. Mol stützt sich dabei auf ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. April 2026 (Rechtssache C-519/24). Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die ungarische CO₂-Quotensteuer nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Nach Angaben des Unternehmens beläuft sich der Streitwert auf 126 Milliarden Forint (rund 395 Millionen US-Dollar). Dieser Betrag umfasst sowohl die zurückgeforderte Steuer als auch die aufgelaufenen Verzugszinsen. Einer Analyse des Investmenthauses Concorde zufolge könnte das EuGH-Urteil den ungarischen Staat insgesamt rund 424 Milliarden Forint kosten. Neben der CO₂-Quotensteuer erklärte das Gericht auch die zusätzliche Bergbauabgabe für unionsrechtswidrig. Mol dürfte zwar zu den größten Profiteuren der Entscheidung zählen, Ansprüche machen jedoch auch weitere Unternehmen wie O&GD, Horizont Energia und Nitrogénművek geltend. Deshalb ist nicht davon auszugehen, dass der Konzern den gesamten Betrag erhält. Die Regelung der CO₂-Quotensteuer betrifft Unternehmen, die am europäischen Emissionshandel teilnehmen und eine bestimmte Menge an CO₂ ausstoßen. Sie müssen auf kostenlos zugeteilte Emissionszertifikate eine CO₂-Quotensteuer entrichten. Werden diese Zertifikate gehandelt, fällt zusätzlich eine Transaktionsgebühr an. Die Europäische Kommission hatte bereits im Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Aus ihrer Sicht widerspricht die ungarische Regelung den Zielen der EU-Emissionshandelsrichtlinie, da sie Unternehmen belastet, die im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems kostenlose Emissionszertifikate erhalten. Grundlage für die Abgaben sind sowohl die jährlichen Emissionen als auch der Umfang der kostenlosen Zertifikatszuteilung.