Vor 36 Jahren wurde Deutschland in Frieden und Freiheit wiedervereinigt. In Wahrheit jedoch war die deutsche Einheit ein Beitritt der reföderalisierten DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Diese juristische Feinheit wird immer wichtiger, wenn man daran denkt, wie die Ostdeutschen diesen Prozess und die 36 Jahre seitdem bewerten.
Nach dem Paneuropäischen Picknick am 19. August 1989 an der österreichisch-ungarischen Grenze bei Sopron und der allgemeinen Grenzöffnung am 11. September 1989 wurde das DDR-Regime immer instabiler. Tausende Menschen flohen über Ungarn in die Freiheit, später war die legale Ausreise auch über die Tschechoslowakei möglich. Die ab Oktober einsetzenden Montagsdemonstrationen zeigten die Schwäche der kommunistischen Unrechtsherrschaft. Der Mauerfall am 9. November 1989 besiegelte das Ende der DDR, kaum elf Monate später wurden West- und Ostdeutschland friedlich wiedervereinigt.
Dabei agierte der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl geschickt und mit Umsicht: Statt dem verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich als „Königsweg“ bezeichneten Art. 146 des Grundgesetzes, der eine verfassunggebende Versammlung mit anschließender Volksabstimmung zur Vollendung der Einheit Deutschlands stipulierte, wählte der Langzeitkanzler die kleine, praktische Lösung. Er ließ Art. 23 GG zur Anwendung bringen, die einen einfachen Beitritt von undefinierten weiteren deutschen Gebieten zum Geltungsbereich des Grundgesetzes vorsah. Dort stand lapidar der Satz: „In anderen Teilen Deutschlands ist es (das Grundgesetz) nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”
Bereits 1957 wurde diese Bestimmung erfolgreich angewandt, als nämlich das zunächst als französisches Protektorat fungierende Saarland der Bundesrepublik beitreten konnte. Historiker sprachen von der „kleinen Wiedervereinigung”. Dieser Präzedenzfall sollte ermöglichen, dass die wieder in fünf Länder unterteilte, reföderalisierte DDR der Bundesrepublik beitreten konnte. Damit konnte die Einheit Deutschlands schnell und komplikationslos umgesetzt werden. Niemand wusste, wie lange das politisch günstige Zeitfenster dauern würde, in dem Gorbatschow seine schützende Hand über den Umgestaltungsprozess in Ostmitteleuropa halten würde. Genau zwei Jahre nach dem Paneuropäischen Picknick kam es dann am 19. August 1991 in Moskau zu einem Putsch von Hardliner gegen Gorbatschow.
Helmut Kohl ließ sich angeblich beraten, an welchem Tag die Sonne besonders schön über Deutschland seinen würde – so zumindest die von ihm selbst im Späteren gestreute Anekdote. In Wahrheit befand aber offiziell die Volkskammer der DDR im August 1990 über das Beitrittsdatum zum 3. Oktober 1990. Jedoch muss nicht unbedingt ein Widerspruch zwischen der Parlamentsentscheidung und Kohl´schen Präferenzen liegen, beides kann zutreffend sein, vor allem wenn man bedenkt, dass Kohl in der Volkskammer viele Freunde hatte. Was besonders wichtig war: Nach dem pompös begangenen 40. Jahrestag der DDR am 7. Oktober 1989 sollte es unter keinen Umständen ein 41. Jubiläum des Arbeiter- und Bauernstaates geben.
Heute noch merken viele Ostdeutsche, dass der Beitritt keine Vereinigung, sondern wirklich ein Beitritt war. Sie schlossen sich nicht nur dem Geltungsgebiet des Grundgesetzes an, sondern auch Normen, Strukturen, Verfahren, Praktiken und Mechanismen. Sie konnten also nicht selbst bestimmen, sondern mussten Gegebenes hinnehmen und akzeptieren. Auch aus diesem Grund tun sich viele immer noch schwer mit einer echten Einheit und Vereinigung.